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#1

Düsseldorfer Tabelle 2010

in Trennung, Sorgerecht & Unterhalt 24.02.2010 02:31
von Pitbullobelix • Admin | 159 Beiträge

Jeder Mensch hat ein Recht auf meine Meinung

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#2

RE: Düsseldorfer Tabelle 2010

in Trennung, Sorgerecht & Unterhalt 25.02.2010 15:12
von boris • Mitglied | 43 Beiträge

Jaja, die D´dorfer Tabelle.
Nur wird oft kein Schuh draus. ich lebe seit 7 Jahren mit meiner Frau zusammen, ihr Ex-Mann hat in seinem ganzen Leben ( 42 ) stolze 10 monate gearbeitet, meine Frau hat 2 Kinder, die in unserem Haushalt leben. Trotz Klage bei gericht haben wir bis heute nicht einen Cent Unterhalt bekommen. Seine rechte nimmt er in anspruch, seinen pflichten kommt er in keinsterweise nach. und sowas wie Beugehaft gibbet nich mehr.




Es gibt 2 Meinungen. Die gestattete und die nicht gestattete !

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#3

RE: Düsseldorfer Tabelle 2010

in Trennung, Sorgerecht & Unterhalt 25.02.2010 21:03
von Kuschelmaus • Mitglied | 40 Beiträge

Zitat von boris
Jaja, die D´dorfer Tabelle.
Nur wird oft kein Schuh draus. ich lebe seit 7 Jahren mit meiner Frau zusammen, ihr Ex-Mann hat in seinem ganzen Leben ( 42 ) stolze 10 monate gearbeitet, meine Frau hat 2 Kinder, die in unserem Haushalt leben. Trotz Klage bei gericht haben wir bis heute nicht einen Cent Unterhalt bekommen. Seine rechte nimmt er in anspruch, seinen pflichten kommt er in keinsterweise nach. und sowas wie Beugehaft gibbet nich mehr.



Da kenn ich was von. Am Anfang zahlte er noch und jetzt seit 1,5 Jahren keinen Cent mehr.



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#4

RE: Düsseldorfer Tabelle 2010

in Trennung, Sorgerecht & Unterhalt 01.03.2010 16:45
von Botiger • Moderator | 62 Beiträge

Das ist immer wieder das selbe, eine Möglichkeit wäre ihn oder auch sie betiteln zu lassen übers Jugendamt.Ansonsten kann man nur beim Jugendamt versuchen mit Antrag das die den Mindestunterhalt von ich glaube im moment 150,-€ übernehmen.



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#5

RE: Düsseldorfer Tabelle 2010

in Trennung, Sorgerecht & Unterhalt 05.03.2010 12:23
von frigo • Mitglied | 16 Beiträge

Ich kenne es so, dass man bei einer Scheidung zusammen mit dem Scheidungsurteil auch automatisch einen rechtsgültigen Titel bekommt. Wenn man dann aber damit einen Gerichtsvollzieher losschickt, um beim Expartner Ansprüche durchzusetzen und feststellt, dass bei der Person nichts zu holen ist ? In dem Fall taugt der schöne Titel höchstens noch zum tapezieren der heimischen Wand...




Viele Grüße Sönke

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#6

RE: Düsseldorfer Tabelle 2010

in Trennung, Sorgerecht & Unterhalt 10.03.2010 19:02
von boris • Mitglied | 43 Beiträge

So sieht´s aus Sönke. Und die Kinder können auch klagen, sobald sie 18 sind, und einen Titel erwirken, der dann 30 Jahre vollstreckbar ist, wird aber auch selten was draus.
Aber das schlimmste an der sache ist, wenn du, als Elternteil bei dem die kinder leben, dir nicht die Hacken abrennst, und deine Freizeit opferst um alles zu versuchen, das der Unterhalt gezahlt wird, machste dich noch Strafbar. der unterhalt steht dem kind zu, und du hast dafür zu sorgen, das es den auch bekommt. Lustig, oder ?




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#7

RE: Düsseldorfer Tabelle 2010

in Trennung, Sorgerecht & Unterhalt 10.03.2010 22:05
von frigo • Mitglied | 16 Beiträge

Naja, Boris... Lustig geht irgendwie anders.




Viele Grüße Sönke

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#8

RE: Düsseldorfer Tabelle 2010

in Trennung, Sorgerecht & Unterhalt 10.03.2010 22:40
von Pitbullobelix • Admin | 159 Beiträge

Dieses Problem was hier angeprangert wird kenn ich. Der Erzeuger meiner Tochter zahlt seit ca. 13 Jahren keinen Pfennig Unterhalt. Dazu kommt das er ständig seine Adresse ändert indem er umzieht.Ale Versuche ihn aufzufinden waren erfolgslos. Nachdem wir es geschafft hatten seine Schwester zu finden, die den Kontakt zu ihm herstellte, wurden ein paar Mails zwischen meiner Tochter und ihm ausgetauscht. Nach 1 Monat war dann wieder schluß und er war wiedereinmal spurlos von der Bildfläche verschwunden. Also versuchten wir es nochmals mit ihm Kontakt aufzunehmen, um ihm mitzuteilen das es vielleicht besser wäre die Kleine zur Adoption freizugeben. Außer ein paar Beleidigungen und Vorwürfen kam nichts dabei rum. Jetzt ist der Anwalt eingeschaltet um unsere Interessen zu vertreten. Entweder zahlt er Rückwirkend den ausstehenden Unterhalt oder die Klage wird eingereicht. Oder er gibt die kleine frei.

Solchen Typen sollte man ....... sage besser nichts weiter dazu, ansonsten müßte ich mich sperren.




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